Um- bzw. Neuformulierungen von Textstellen sind je nach Absprache möglich.
Sie sind aber nicht Teil der primären Leistungserbringung eines Lektorats und daher zusätzlich zu vereinbaren.
Bei einem Lektorat kann eine Korrekturbesprechung erforderlich sein, wenn Änderungsvorschläge, zwei- oder mehrdeutige Satzaussagen, unterschiedliche fachspezifische Schreibvarianten oder auch sprachliche Fehlformulierungen besprochen werden müssen.
Der gewünschte Umfang und mögliche Zusatzkosten einer Nachbesprechung sind im Einzelfall vorher abzuklären.
In der Regel wird mit der Übersendung der korrigierten Arbeit auch ein Protokoll erstellt.
Für das stilistische Lektorat einer Dissertation wird mit Ihnen im Vorfeld grundsätzlich ein Festpreis vereinbart.
Hinweis:
In allen Fällen erfolgt KEINE Plagiatskontrolle.
Jeder Verfasser und jede Verfasserin von wissenschaftlichen Texten kennt die Regeln des wissenschaftlichen Schreibens, derer er oder sie sich immer bewusst sein sollte. Die Einhaltung dieser Grundsätze stellen für mich eine Selbstverständlichkeit dar und werden daher nicht überprüft.